alvivi Leistungen für Bildung und Teilhabe Flüchtlinge
@Foto: Juan Salamanca / Pexels

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Kinder und Jugendliche haben das Recht mitzumachen. Auch wenn Sie wenig Geld haben, können ihre Kinder Sport machen oder in der Schule mit den anderen Kindern essen. Dafür gibt es das Bildungspaket. Es ist für alle Kinder und Jugendlichen bis 25 Jahren, die zur Schule gehen und kein Ausbildungsgehalt bekommen.


Wer bekommt das?

Ihre Kinder haben ein Recht auf das Bildungspaket, wenn ihre Familie

  • Arbeitslosengeld II (Jobcenter!) oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen
  • Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommt.
     

Mit dem Bildungspaket werden verschiedene Sachen bezahlt:

1. Ausflüge (Kindergarten und Schule)
Ihr Kind macht mit seinem Kindergarten oder seiner Schule Ausflüge. Das heißt alle Kinder fahren in ein Museum, gehen ins Theater oder in einen Park. Der Kindergarten oder die Schule muss dafür dieses Formular ausfüllen: Bescheinigung Ausflug


2. mehrtägige Klassen- oder Gruppenfahrten
In der Schule fahren Ihre Kinder manchmal mehrere Tage mit der Klasse weg. Das ist oft teuer. Auch dafür ist das Bildungspaket da. Die Schule muss dann dieses Formular ausfüllen: Bescheinigung Klassenfahrt/Gruppenfahrt


3. Schulbedarf
Jedes Jahr bekommen Sie 100 Euro für jedes Kind. Das Geld ist nicht für die Schulbücher, sondern für Hefte, Stifte, Schnellhefter und Wasserfarben. Sie bekommen 70 Euro im August und 30 Euro im Februar ausgezahlt. Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Jobcenter) bekommen, müssen Sie keinen Antrag stellen. Sie bekommen das Geld automatisch vom Jobcenter.


4. Schülerbeförderung
Schüler können einen Zuschuss zu den Kosten für das Ticket bekommen, wenn sie mit dem Zug oder dem Bus zur Schule fahren müssen. Oft werden die Schülertickets (Maxx-Ticket) bis zur 10. Klasse aber sowieso vom Kreis oder der Stadt bezahlt.


5. Lernförderung
Hat Ihr Kind in der Schule Probleme und muss deshalb vielleicht die Klasse wiederholen? Dann kann Ihr Kind Nachhilfestunden bekommen. Die Schule muss dazu dieses Formular ausfüllen: Bescheinigung Lernförderung


6. Mittagessen in Schule, Kita, Hort oder Kindertagespflege
Wenn Ihr Kind in der Schule, der Kita, dem Hort oder der Kindertagespflege zu Mittag isst, können Sie einen Zuschuss bekommen. Das heißt, Sie müssen pro Mittagessen 1 Euro selbst bezahlen.


7. Kultur, Sport und Freizeit

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können monatlich 10 Euro (120 Euro im Jahr) bekommen. Damit können Ihre Kinder zum Musikunterricht oder in den Sportverein gehen. Sie können aber auch an einer Freizeit in den Schulferien teilnehmen. Wenn Sie Ihr Kind in einem Verein anmelden, muss der Verein dieses Formular ausfüllen: Bescheinigung Vereinsmitgliedschaft

 

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT-Antrag)

Sie müssen einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Dann bekommen Sie Geld aus dem Bildungspaket für Ihre Kinder. Dazu müssen Sie dieses Antragsformular ausfüllen: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommen, müssen Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter abgeben.

Wenn Sie Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, gehen Sie zum Rathaus. Dort bekommen Sie die richtige Adresse für Ihren Antrag.

Sie können die richtige Adresse auch hier finden: Adressen Bildungspaket
Vergessen Sie nicht mit dem Antrag auch die passenden Bescheinigungen oder Rechnungen abzugeben. 

alvivi ist das Info-Portal für Flüchtlinge, Migranten und Helfer.

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