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Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete

Was ist ein Integrationskurs?

Ein Integrationskurs dient dazu die deutsche Sprache zu lernen und einige Dinge über das Land zu lernen. Zu einem Integrationskurs sind alle Ausländer verpflichtet, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzen. Dauerhaft sind in diesem Fall mindestens 1,5 Jahre. Es gibt mehrere rechtliche Grundlagen für die Durchführung von Integrationskursen: § 43 ff Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Integrationskursverordnung (IntV) und die Integrationskurstestverordnung (IntTestV). Es sind nur wenige Ausnahmen erlaubt, so dass man nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss: Zum Beispiel wenn man ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit hat, eine Berufsausbildung macht oder aus privaten Gründen verhindert ist. In der Regel dauert ein Integrationskurs 700 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit: 45 Minuten), es gibt aber auch spezielle Kurse mit bis zu 1000 oder Intensivkurse mit 430 Unterrichtseinheiten. Die meisten Unterrichtseinheiten werden für einen Sprachkurs genutzt.

Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen, zum einen dem Sprachkurs und zum anderen dem Orientierungskurs. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, wie zum Beispiel Arbeiten, Wohnen, Erziehung und Freizeit. Danach sollten Sie in der Lage sein, Briefe und E-Mails auf Deutsch zu schreiben, Formulare auszufüllen oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben.

Sobald Sie den Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben, folgt der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten, im Intensivkurs sind es 30. Hier lernen Sie etwas über Deutschland selbst. Themen die behandelt werden, sind beispielsweise die Geschichte und Rechtsordnung, aber auch Werte wie Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Ein Integrationskurs kostet seit dem 1. Juli 2016 pro Unterrichtseinheit 1,55€, der reguläre Kurs kostet somit 1.365€. Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bekommen, können Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Integrationskurs in unterschiedlichen Sprachen.

Hier finden Sie einen Integrationskurs in Ihrer Nähe, dazu müssen Sie Ihren Wohnort angeben.

Wer kann teilnehmen?

1. Asylbewerber, die eine Aufenthaltsgestattung und eine gute Bleibeperspektive haben. Das bedeutet, Sie müssen aus einem der folgenden Länder kommen: Iran, Irak, Syrien, Eritrea oder Somalia. Sie dürfen in keinem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt haben oder nach der Dublin III-Verordnung verpflichtet sein dort einen Antrag zu stellen.

2. Sie haben eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.

3. Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG.

Wie kann ich teilnehmen?

Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs und eine Kopie von Ihrem "Ausweis" an das BAMF schicken:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 326
90343 Nürnberg

Das Antragsformular gibt es in verschiedenen Sprachen.

Am Integrationskurs können Sie teilnehmen, wenn Sie zugelassen werden. Der „Berechtigungsschein“ enthält auch eine Kostenbefreiung. Das bedeutet, Sie müssen keinen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Der Berechtigunggschein ist 3 Monate lang gültig. Sie sollten sich in dieser Zeit bei einem Kursträger (Schule) anmelden. In manchen Fällen können Sie auch zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sein.

Weitere Informationen

Merkblatt BAMF

 

Integrationskursträger in Ihrer Nähe

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