Corona Test-Plicht für Urlauber
Viele fahren in den Sommerferien in den Urlaub oder nutzen die Zeit, um Familien besuchen zu gehen. Doch seitdem das Reisen wieder erlaubt ist, steigen die Corona-Infektionszahlen. Die jüngsten Zahlen zeigen, dass mit mehr als 1000 Neuinfektionen zum Vortag die Pandemie noch da ist. Deshalb gilt seit dem 8. August die Testpflicht für Urlauber. Jedoch gilt dies bis jetzt nur für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten.
Ein Land gilt als Risikogebiet, wenn:
- Es mehr als 50 Covid-19-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt.
- In einem Land keine ausreichenden Testkapazitäten vorhanden sind oder die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ungenügend sind (z.B. Hygienemittel).
- Keine verlässlichen Informationen für einen Staat vorliegen.
Für wen gilt die Testpflicht?
Jede Person, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten hat, muss einen Corona-Test durchführen – das gilt auch für Kinder.
Personen, die nur durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort nicht angehalten haben, sind von der Testpflicht nicht betroffen.
Wie funktioniert die Testpflicht?
An Flughäfen, Bahnhöfen, Autobahnen oder in der Nähe von Grenzstationen gibt es Testzentren. Dort wird der Corona-Test durchgeführt. Der Corona-Test ist kostenlos.
Reisende können sich auch vor der Einreise testen lassen. Tests aus anderen Ländern müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden. Das heißt, der Test darf höchstens nur 2 Tage alt sein. Außerdem werden die Tests nur anerkannt, wenn die ärztliche Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist. Wenn bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, muss am Flughafen, am Bahnhof oder an der Autobahn ein weiterer Test durchgeführt werden.
Nach der Einreise aus einem Risikogebiet gilt die 14-tätige Quarantäne-Pflicht. Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, kann die Quarantäne verkürzt werden.
Was muss beachtet werden?
Zusätzlich gilt nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet die Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Wer mit dem Auto reist, muss sich auf stichprobeartige Kontrollen einstellen.
Wer mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus reist, erhält vor der direkten Einreise sogenannte „Aussteigekarten“. Diese werden vom Beförderer ausgeteilt. Die Reisenden müssen die Karten ausfüllen und beim Beförderer abgeben. Anschließend werden diese Karten an das Gesundheitsamt des Wohn- bzw. Zielorts des Reisenden in Deutschland übermittelt – so kann die Testpflicht kontrolliert werden.
Was passiert, wenn Einreisende den Test nicht machen?
Wenn der kostenlose Corona-Test verweigert wird, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000€ rechnen. Des Weiteren können Bußgelder an Menschen verhängt werden, die keinen negativen Test vorlegen können und gegen die häusliche Quarantäne-Regeln verstoßen. Man muss auch bei Verstößen gegen die Melde- und Nachweispflicht mit Strafen rechnen.
Mehr Informationen findet ihr hier.
Welche Länder gehören zu den Risikogebieten?
Mittlerweile werden über 120 Länder als Risikogebiet eingestuft. Neuerdings gehören auch Madrid und das Baskenland in Spanien dazu. Weitere Risikogebiete sind beispielsweise der Iran, der Irak und Afghanistan. Auch die USA und Teile Afrikas werden als Risikogebiet eingestuft.
Hier findet ihr eine Liste aller Risikogebiete.
Zur Übersicht aller Risikogebiete steht euch diese Karte zur Verfügung.
Bleibt gesund und bitte denkt daran, Masken zu tragen und eure Hände gründlich zu waschen!