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Kindergeld

Wer bekommt Kindergeld?

Wenn Sie als Ausländer in Deutschland leben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben (keine Asylbewerber!), können Sie Kindergeld beantragen. Sie haben einen Anspruch auf Kindergeld ab dem Moment, wenn Sie von der Ausländerbehörde Ihren Aufenthaltstitel bekommen. Als EU-Bürger brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Sie werden wie ein Deutscher behandelt wegen des Rechts der Freizügigkeit. Kindergeld bekommen immer die Eltern, nicht die Kinder. Wenn Ihre Kinder unter 18 Jahre alt sind, bekommen Sie immer Kindergeld. Sind Ihre Kinder zwischen 18 und 25 Jahre alt, kommt es auf den Ausbildungsstatus Ihrer Kinder an.

Kindergeld für Ausländer

Kindergeld für Volljährige

 

Kindergeldantrag

Kindergeld bekommen Sie nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag ausfüllen und an die Familienkasse schicken. Hier finden Sie die Adresse:

Familienkasse

Für den Kindergeldantrag brauchen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer. Die haben Sie mit der Post bekommen als Sie in Deutschland angekommen sind. Für neugeborene Kinder müssen Sie auch die Geburtsurkunde mitschicken. Mit dem Kindergeldantrag müssen Sie für jedes Kind auch noch eine "Anlage Kind" ausfüllen und zur Familienkasse schicken. Die Formulare gibt es in vielen Sprachen.

Formulare

Antrag

 

Vollwaisen

Wenn Ihre Eltern gestorben sind oder Sie nicht wissen, wo Ihre Eltern sind, können Sie selbst einen Antrag auf Kindergeld stellen. Dafür müssen Sie das Formular "Kindergeldantrag Vollwaisen" ausfüllen und an die Familienkasse schicken. Die Adresse finden Sie direkt auf dem Formular.

Formular

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