Ablauf Asylverfahren Deutschland
Foto: iStock ID 518282724 © iStock.com/angisreal

So funktioniert das Asylverfahren

1. Ankommen und registrieren

Du kommst in Deutschland an. Bitte direkt bei einer staatlichen Stelle um Asyl. Staatliche Stellen sind z.B.

  • lokale Stellen des Bundesamts für Migration und Integration (BAMF),
  • Regierungspräsidien,
  • Verwaltungsgerichte oder
  • Ministerien der Landesregierung.

Du wirst dann zu einer Anlaufstelle für Asylsuchende gebracht. Dort wird entschieden, ob du in ein anderes Bundesland verteilt wirst. Wenn du Familie in Deutschland hast, musst du das sofort sagen. Manchmal kannst du dann in die Erstaufnahmestelle in der Nähe von deiner Familie kommen.

In der Erstaufnahmestelle wirst du registriert. Es werden Fotos von dir gemacht und Fingerabdrücke genommen.

Dann bekommst du einen Ankunftsnachweis. Das ist wie ein Ausweis mit deinem Namen und Foto bevor ein Asylantrag gestellt wurde.

2. Der Asylantrag

Nach der Registrierung musst du persönlich einen Asylantrag beim BAMF stellen. Dafür bekommst du entweder bei deiner Registrierung einen Termin. Oder du bekommst deinen Termin per Post.

Bei deinem Termin wirst du gefragt nach

  • deinem Herkunftsland und deiner Stadt,
  • deiner Familie,
  • deiner Schule, Ausbildung oder Beruf,
  • deiner Religion und
  • deinem Reiseweg nach Deutschland.

Ein Dolmetscher wird bei dem Termin für dich anwesend sein. Hier musst du noch nicht erzählen, warum du geflüchtet bist. Das passiert später bei deiner Anhörung.

Es werden wieder Fotos von dir gemacht und Fingerabdrücke genommen. Danach bekommst du ein grünes Papier. Das ist deine Aufenthaltsgestattung und dein Ausweis während des Asylverfahrens.

3. Das Dublin-Verfahren

Das BAMF prüft jetzt, ob Deutschland für dein Asylverfahren zuständig ist.

Manchmal gibt es dafür eine eigene Anhörung. Manchmal wird das zusammen mit den Fragen nach deinen Asylgründen gemacht. Ziel ist, dass für jeden Mensch nur ein Asylverfahren in Europa durchgeführt wird. Deshalb wirst du bei deinem ersten BAMF-Termin nach deiner Fluchtroute gefragt. Und ob du in einem anderen europäischen Land registriert worden bist oder einen Asylantrag gestellt hast.

Wenn es Gründe gibt, warum dein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden soll, musst du das jetzt sagen. Gründe können zum Beispiel Familienmitglieder in Deutschland sein oder Menschenrechtsverletzungen in einem anderen europäischen Land.

Ist Deutschland nicht für dein Asylverfahren zuständig, bekommst du einen Dublin-Bescheid. Damit wird dein Asylantrag abgelehnt und du wirst in den europäischen Staat zurückgeschickt, der für dich zuständig ist. Gegen den Dublin-Bescheid kannst du aber klagen.

4. Die Anhörung

Die Anhörung ist sehr wichtig für die Entscheidung, ob du in Deutschland bleiben kannst. Du solltest deshalb vor der Anhörung zu einem Rechtsanwalt oder zu einer Beratungsstelle für Flüchtlinge gehen. Bei der Beratungsstelle bekommen Sie kostenlos Hilfe.

Manchmal findet die Anhörung sehr schnell nach dem Stellen des Asylantrags statt. Es kann aber auch sein, dass du ein paar Monate warten musst.

Bei der Anhörung sollst du alle wichtigen Dinge wahrheitsgemäß zu erzählen. Hier geht es besonders um diese Fragen:

  • Was ist in deinem Heimatland passiert?
  • Warum bist du nach Deutschland gekommen?
  • Warum hast du Angst, zurück in deine Heimat zu gehen?

Wichtig ist, ob du in deinem Heimatland verfolgt wirst. Das bedeutet, wenn du dort Angst um Ihr Leben oder deine Gesundheit hast. Aber auch wenn in deinem Land Bürgerkrieg ist, kann das ein Grund für einen positiven Entscheidung des BAMF sein. Du musst alles genau beschreiben. Dann hast du mehr Chancen, dass man dir glaubt.

Von der Anhörung wird ein Protokoll auf Deutsch gemacht. Alles was du sagst wird dort aufgeschrieben. Am Ende der Anhörung wird das Protokoll in deine Muttersprache übersetzt, damit du es ergänzen oder korrigieren kannst. Wenn alles für dich stimmt, musst du das Protokoll unterschreiben.

Der Informationsverbund Asyl & Migration stellt alle wichtigen Infos hierzu auf Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Tigrinya und einigen weiteren Sprachen zur Verfügung.

4.1 Deine Rechte

  • Du kannst beantragen, dass du von einer Frau oder einem Mann angehört werden möchtest. Vielleicht ist es für dich schwierig, manche Sachen vor einem Mann oder einer Frau zu erzählen. Das Gleiche gilt auch für den Dolmetscher vom BAMF. Auch hier kannst du eine Frau oder einen Mann fordern.
  • Du kannst eine Person mit zur Anhörung nehmen, die deine Sprache spricht. Damit kannst du die Übersetzungen des Dolmetschers vom BAMF überprüfen.
  • Du kannst eine Vertrauensperson, z.B. einen Freund, mit zur Anhörung nehmen. Der Freund muss vor der Anhörung beim BAMF angemeldet werden.
  • Der Dolmetscher vom BAMF darf nur das übersetzen, was du sagst. Wenn du den Dolmetscher nicht verstehen kannst oder du denkst, er übersetzt andere Sachen, sage das. Dann kannst du einen anderen Dolmetscher bekommen.
  • Am Ende der Anhörung kannst du das Protokoll verbessern. Wenn etwas falsch ist, kannst du das Richtige hinschreiben. Wenn etwas nicht im Protokoll steht, das du gesagt hast, kannst du es ergänzen.

4.2 Deine Pflichten

  • Du musst persönlich zur Anhörung kommen.
  • Wenn du krank bist und nicht kommen kannst, musst du das dem BAMF sagen und ein ärztliches Attest vorzeigen.
  • Du musst bei der Anhörung alles sagen. Später kannst du nichts Neues mehr sagen.
  • Wenn du schriftliche Beweise und Dokumente hast, zeige sie bei der Anhörung.

5. Die Entscheidung

5.1 Ablehnung

  1. Einfache Ablehnung: Der Asylantrag wird als unbegründet abgelehnt.
  2. Ablehnung als offensichtlich unbegründet: Das BAMF findet deine Aussagen von der Anhörung vollkommen unglaubhaft oder du kommst aus einem sicheren Herkunftsstaat.
  3. Ablehnung als unzulässig: Deutschland ist nicht für dein Asylverfahren zuständig, sondern ein anderes Land (Beispiel: Dublinverfahren).

Lese deinen Bescheid immer sehr genau und wende dich bei Fragen an deine Berater oder Ansprechpartner.

5.2 Anerkennung

Dein Asylantrag wird positiv entschieden. Das heißt, du bekommst einen Schutzstatus in Deutschland oder ein Abschiebungsverbot. Damit können Sie dann zur Ausländerbehörde gehen und einen Aufenthaltstitel ("Ausweis") beantragen.

6. Rechtsschutz & Rechtsbehelfsbelehrung

Dein Bescheid vom BAMF enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. In diesem Papier steht, wo du klagen können (Zuständigkeit) und wie lange du dafür Zeit hast (Klagefrist).

  • Du hast eine einfache Ablehnung erhalten? Dann muss deine Klage muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids vom BAMF beim zuständigen Verwaltungsgericht eingehen. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass die Abschiebung bis zu einer Entscheidung vom Gericht nicht durchgeführt wird.
  • Du hast eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig erhalten? Dann muss deine Klage innerhalb von 1 Woche beim Gericht eingereicht werden. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Deshalb muss zusammen mit der Klage auch ein Eilantrag bei Gericht eingereicht werden. Wird der Eilantrag abgelehnt, kann die Abschiebung durchgeführt werden, auch wenn über die Klage noch nicht entschieden wurde.

Hat dir der Beitrag geholfen?

Artikel teilen