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Die Polizei

Die deutsche Polizei hat vor allem zwei große Aufgaben: die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Die Gefahrenabwehr hat das Ziel, für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Polizisten machen dies unter anderem dadurch, dass sie auf Streife gehen – zu Fuß, auf dem Fahrrad, im Auto, mit dem Motorrad oder auch mit dem Hubschrauber. Dadurch sind sie teilweise vorbeugend tätig oder können kritische Situationen früh erkennen und bereinigen. Zudem erhöhen die Polizisten durch ihre Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.

In jedem der 16 deutschen Bundesländer gibt es eine Landespolizei. In der Metropolregion Rhein-Neckar trifft man also meistens Polizisten der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Hessen. Die Bundespolizei schützt die Bahnhöfe und die deutschen Grenzen.

Schutzpolizei

Egal, ob es einen Unfall gibt, es brennt oder jemand anderweitig Hilfe braucht: Wann immer der Notruf 110 gewählt wird, sind die Beamten des Streifendienstes der Schutzpolizei zur Stelle. Schutzpolizisten in Uniform müssen in vielen unterschiedlichen Situationen bestehen. Ob zu Fuß, per Fahrrad oder im Streifenwagen, bei Regen, Schnee oder Freibadwetter: Die Beamten des Streifendienstes sind immer unterwegs und halten rund um die Uhr für die Sicherheit der Menschen die Augen offen.

Die Schutzpolizei kümmert sich außerdem um die Verkehrsüberwachung und Verkehrskontrollen. Bei Schwerpunktaktionen kontrollieren die Beamten zu schnelles Fahren, Alkohol und Drogen am Steuer sowie technische Mängel an Fahrzeugen.

Kriminalpolizei

Die Spezialisten der Kriminalpolizei beschäftigen sich nicht nur mit Mord und Totschlag: Ein Großteil ihrer Arbeit macht die Bearbeitung von Diebstählen, Betrug, Sexual- und Rauschgiftdelikten aus. Eine große Bedeutung hat zudem die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität und der politisch motivierten Kriminalität.

Bereitschaftspolizei

Die Beamten der Bereitschaftspolizei unterstützen die örtlichen Polizeikräfte bei außergewöhnlichen Anlässen. Sie werden bei Fahndungen, Durchsuchungen, Demonstrationen, Katastrophen und Sportveranstaltungen sowie zur Kriminalitätsbekämpfung und bei der Präventionsarbeit eingesetzt.

Ordnungsbehörde

Die Ordnungsbehörde und der Kommunale Vollzugsdienst gehören nicht zu den Landesbehörden, sondern zur Stadt oder Gemeinde. Die Mitarbeiter tragen oft Uniform ähnlich wie die Schutzpolizei. Sie haben aber andere Aufgaben. Sie kommen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger beschweren über Vorfälle in den Bereichen Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Anleinpflicht für Hunde, Illegaler Abfall, Lärm. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bußgelder verhängen, wenn jemand sein Fahrzeug falsch parkt, gehören zur Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung.

Polizistinnen und Polizisten, aber auch Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten können sich bei Bedarf durch einen Dienstausweis ausweisen.

Als Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei für die Staatsanwaltschaft tätig, indem sie Straftaten ermittelt und aufklärt. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden einem Gericht vorgelegt, das sie in einem Verfahren beurteilt. Im Rahmen dieser Aufgabe übt die Polizei das staatliche Gewaltmonopol aus. Sie nimmt Personen fest, beschlagnahmt Gegenstände oder durchsucht Wohnungen, Personen und Autos.

Hierbei ist die Polizei an strenge rechtliche Auflagen gebunden. Die Polizeigesetze regeln genau, zu welchen Mitteln ein Polizist greifen darf, wenn er Straftäter verfolgt. Diese Mittel müssen verhältnismäßig zur jeweiligen Straftat sein. So wäre es etwa unverhältnismäßig, bei der Verfolgung eines Ladendiebes eine Waffe zu ziehen und zu benutzen.

Links:

Polizei Baden-Württemberg

Polizei Rheinland-Pfalz

Polizei Hessen

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