psychosoziale beratung
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Erste Schritte für Asylbewerber

Sie haben Ihren Asylantrag in der Erstaufnahmeeinrichtung gestellt. Jetzt werden Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umverteilt. Was müssen Sie tun?

1. Einwohnermeldeamt

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) anmelden. Sie brauchen Ihre Aufenthaltsgestattung (grüner "Ausweis") und die Ordnungsverfügung (Einweisungsverfügung). Die Ordnungsverfügung haben Sie bei der Umverteilung in die neue Stadt oder Gemeinde bekommen. Bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Meldebescheinigung.

2. BAMF

Sie müssen Ihre neue Adresse dem BAMF sagen. Das ist sehr wichtig. Nur dann kommt die Post vom BAMF bei Ihnen an. Oft bekommen Sie bei Ihrer Umverteilung (Transfer) einen Zettel mit. Den müssen Sie mit der neuen Adresse zurückschicken.

3. Gutscheine

Sie bekommen vom Sozialamt Gutscheine zur Erstausstattung mit Kleidung und Haushaltswaren. Auf den Gutscheinen steht ein Datum. Man kann sie nur bis zu diesem Datum benutzen.

4. Kinder

Sie haben Kinder? Melden Sie die Kinder in der Schule oder im Kindergarten an.

5. Bankkonto

Sie brauchen jetzt ein Bankkonto. Gehen Sie zur Bank und eröffnen Sie dort ein Konto. Dazu brauchen Sie Ihre Aufenthaltsgestattung (grüner "Ausweis") und eine Meldebescheinigung. Wenn Sie noch nicht gut Deutsch sprechen, brauchen Sie auch einen Dolmetscher.

6. Agentur für Arbeit

Sie können sich bei der Bundesagentur für Arbeit registrieren lassen. Dort helfen die Mitarbeiter Ihnen bei der Suche nach einem Deutschkurs, der Anerkennung Ihrer Zeugnisse und Ihrer beruflichen Zukunft. Es gibt viele Projekte für Menschen, die Deutsch lernen wollen.

7. Integrationskurs

Informieren Sie sich, ob Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können. Wenn Sie eine gute Bleibeperspektive haben, ist das oft möglich.

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