Arbeitsrecht
Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in Gesetzen geregelt. Generell gehören dazu:
Rechte des Arbeitnehmers:
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Erhalt von Einkommen bei erbrachter Leistung
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Recht auf Beschäftigung
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Recht auf freie Meinungsäußerung, wobei er auf Belange von Arbeitgeber, Kunden und Vertragspartner Rücksicht nehmen muss
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Recht auf Gleichbehandlung
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Recht auf Einsicht in Personalakte
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Recht auf Urlaub, Elternzeit und auf ungestörte Freizeit
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Recht auf Pausen, z.B. Mittagspause
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Recht auf Arbeitszeugnis nach Kündigung
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Recht auf Fürsorgepflicht durch Arbeitgeber
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Recht auf Kündigungsschutz, sobald Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate dauert
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Recht auf Mitbestimmung bei mindestens 5 ständig Beschäftigten durch Betriebsverfassungsgesetz
Pflichten des Arbeitnehmers:
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Abgabe von Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsnachweis an Personalabteilung des Unternehmens
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Arbeits-/Dienstpflicht: Erbringen der vereinbarten Arbeit
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Treuepflicht: Arbeitnehmer muss sich für Interessen des Unternehmens einsetzen
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Gehorsamspflicht bzw. betriebliche Rücksichtspflicht zur Gewährleistunge der Ordnung und Sicherheit des Unternehmens
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Verschwiegenheitspflicht
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Pflicht zum pfleglichen Umgang mit Materialien und Werkzeugen
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Pflicht, Schutzmaßnahmen anzuwenden gemäß Anweisungen des Arbeitgebers
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Pflicht zur Krankmeldung
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Auskunftspflicht über Stand der Arbeit
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Pflicht zu korrekten Angaben, z.B. Spesen, Dienstausfall
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Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer darf nicht als direkter Konkurrent zu seinem Arbeitgeber auftreten
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Meldepflicht über vorliegende Schwangerschaft
Quelle und weitere Informationen: arbeitsratgeber.com